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Energie

TenneT Ersatzneubau der 380-kV-Leitung zwischen Oberbachern und Ottenhofen

Umspannwerk Oberbachern

Hintergrund
Das Umspannwerk (UW) in Oberbachern ist ein zentraler Bestandteil der regionalen und überregionalen Stromversorgung. Die Anlage wurde in den 1970er Jahren gebaut und muss nun grundlegend erneuert werden. Nur so kann sie den weiter steigenden Anforderungen, etwa durch den erhöhten Anteil erneuerbarer Energien im Netz, auch zukünftig gerecht werden.

Bauphasen
Über die gesamte Dauer der Arbeiten hinweg muss das Umspannwerk wegen seiner zentralen Rolle für den Großraum München in Betrieb bleiben. Der Um- und Ausbau erfolgt daher in mehreren Schritten.

1. Bauphase: 2020 bis 2023

  • Austausch von Bauteilen, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben (Fundamente, Hochspannungsgeräte und Schaltanlagenteile)
  • Zwei neue Transformatoren zur Verbindung der Spannungsebenen
  • Reduzierung der Lärmbelastung durch emissionsarme moderne Anlagen und Einhausung
  • Beginn 01/2020, Abschluss/Inbetriebnahme Q2/2023

2. Bauphase: 2025 bis 2033

  • Erneuerung und Erweiterung des kompletten Umspannwerkes
    220kV-Schaltanlage (Q2/2025 bis Q2/2028)
    380kV-Schaltanlage (Q2/2028 bis Q2/2033)
    Neubau Gebäude
    Erweiterung Transformatoren
  • Einreichung der vollständigen Genehmigungsunterlagen voraussichtlich im 2. Quartal 2024
  • Detaillierte Wegeplanung wird mit den betroffenen Anwohnerinnen, Anwohnern und Gemeinden im laufe des Jahres 2023 abgestimmtFür beide Phasen ist eine Baugenehmigung erforderlichZudem wird im UW Oberbachern ein „Rotierender Phasenschieber“ errichtet, der das Stromnetz bei schwankender Einspeisung und Verbrauch stabilisiert.

Leitungseinführung
Wegen UW Um-/Ausbau: Veränderte Einführungen einiger Stromkreise
bereits vor Baubeginn der neuen Leitung nach Ottenhofen
Januar 2023: Technische Planungen finalisiert
parallel: Flächenerwerb und Ansprache Flächeneigentümer
Vsl. 02/2024: Erhalt Plangenehmigung und Baubeginn
Fertigstellung Leitungseinführung vsl. 2026

Für die neue Leitungseinführung ist ein Plangenehmigungsverfahren nötig. Die erforderlichen Unterlagen wurden im Januar 2023 eingereicht, das Verfahren einschließlich der Beteiligung der Betroffenen beginnt vsl. im April 2023.

Aktuelle Informationen zum Projekt, Kontaktmöglichkeiten sowie eine Anmeldemöglichkeit zum Newsletter finden Sie unter www.tennet.eu/oba-ott

Baugrunduntersuchungen ab Oktober 2022

Die Planungen für den Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen schreiten voran.
Um weitere Daten zu möglichen Maststandorten zu ermitteln, werden ab Oktober 2022 sogenannte Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Diese liefern wichtige Erkenntnisse über die vorhandenen Bodenschichten und deren Tragfähigkeit. Weitere Informationen finden Sie in den Downloads unter Aktuelle Bekanntmachungen.

Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens

Im Raumordnungsverfahren hat die Regierung von Oberbayern als zuständige Raumordnungsbehörde geprüft, ob die vorgeschlagenen Trassenvarianten mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung übereinstimmen. Die positive landesplanerische Beurteilung im Dezember 2021 hat die Raumverträglichkeit unserer Planungen bestätigt. In den Bereichen Haimhausen und Ottenhofen haben wir jeweils zwei Korridorvarianten in das Verfahren eingebracht. Die Variante Haimhausen Nord wurde als nicht raumverträglich eingestuft. Die Varianten im Finsinger Holz und entlang der Staatsstraße 2580 entsprechen beide den Erfordernissen der Raumordnung. Hier bevorzugen wir die Variante innerhalb des Bestands.

 

Wie geht es nach dem Raumordnungsverfahren weiter?

Die vorliegenden Trassenkorridore mit einer Breite von 200 Metern bilden den Rahmen für die nächsten Schritte zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens. Mittlerweile liegt die Grobtrassierung innerhalb dieser Trassenkorridore vor, das heißt, wir haben die konkrete Trassenführung mit möglichen Maststandorten ermittelt. Damit liegt ein erster konkreter Trassenverlauf vor. Änderungen sind bis zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen aber immer noch möglich.

 

Kartierungsarbeiten

Seit Mitte August 2021 bis voraussichtlich Oktober 2022 finden entlang der Bestandsleitung sowie der Trassenkorridore Kartierungsarbeiten statt. Für einen reibungslosen Ablauf der Kartierungen werden alle betroffenen Grundstückseigentümer und Pächter gebeten, den Mitarbeitern von FROELICH & SPORBECK den Zugang zum jeweiligen Grundstück zu gestatten. Alles Weitere finden Sie in der Bekanntmachung, die am Seitenende zum Download bereit steht.

Sanierungsarbeiten

Desweiteren informiert der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH, dass von Anfang November 2021 bis Ende Dezember 2023 Sanierungsmaßnahmen an einigen Maststandorten durchgeführt werden. Alle Maßnahmen sind mit den bestehenden beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten abgedeckt. Die ausführenden Montagefachfirmen sind angewiesen, Flur-, Wege- und sonstige Schäden soweit als möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Rechtzeitig vor Baubeginn wird sich die ausführende Baufirma mit den betroffenen Grundeigentümern bzw. Nutzungsberechtigten in Verbindung setzen. Unvermeidbare Wege- und Flurschäden, die im Zusammenhang mit o. g. Arbeiten entstehen, werden nach Beendigung der Baumaßnahme mit den entsprechenden Grundeigentümern bzw. Nutzungsberechtigten abgegolten.

Sollten Sie weitere Informationen zur Maßnahme oder einen persönlichen Vor-Ort-Termin wünschen, so setzen Sie sich bitte mit Herrn Christof Gericke telefonisch 0921/50740-4218 oder per E-Mail christof.gericke@tennet.eu  in Verbindung.

Miteinander für die Zukunft - Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz

Am 1. Januar 2024 ist es so weit: das erneuerte Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt in Kraft. Doch was bedeutet das für Eigentümer und Mieter? Müssen alle Öl- und Gasheizungen sofort getauscht werden? Für wen gelten welche Fristen? Die Verunsicherung ist groß. Zur Panik und überstürzten Aktionen gibt es aber keinen Grund.

Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen und für Warmwasser verbraucht. Dafür werden hauptsächlich Erdgas und Erdöl eingesetzt. Wenn Deutschland bis 2030 zu 65 % und bis 2045 zu 100 % klimaneutral sein soll, muss sich auch hier etwas ändern. Der Umstieg von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare Energien wird in der neuen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes verbindlich vorgegeben. Das ist nicht nur gut für das Klima, sondern macht Deutschland unabhängig von ausländischen Energielieferungen. Angst vor einem Blackout muss dann niemand mehr haben.

Thomas Bugert, Energieberater für die Verbraucherzentrale Bayern, erklärte in seinem Vortrag beim Klimaaktionstag des Landratsamts die Details näher und konnte die zahlreichen Zuhörer beruhigen. Die wichtigsten Informationen und Tipps haben wir für Sie zusammengefasst:

Müssen wir uns alle sofort neue Heizungen zulegen?

Sicher nicht. Wenn eine Heizung funktioniert oder sich reparieren lässt, muss sie auch nach der neuen Version des GEG nicht sofort ausgetauscht werden. Dabei gibt es nur eine sehr seltene Ausnahme: Raus aus dem Keller müssen Konstanttemperaturkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden und älter als 30 Jahre sind.
Wohnen die Eigentümer aber seit mindestens 1. Februar 2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus, dann kann die Austauschpflicht auch hier bis zum Eigentümerwechsel warten.

Wer muss zum 1. Januar 2024 aktiv werden?

Der Stichtag 1. Januar 2024 gilt nur für Neubauten in einem Neubaugebiet, für die erst im neuen Jahr der Bauantrag gestellt wird. In diesen muss grundsätzlich eine Heizung mit 65 % Erneuerbaren Energien eingebaut und betrieben werden.

Welche Stichtage gelten für bestehende Immobilien?

Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Welche Stichtage der einzelne Eigentümer von gebrauchten Immobilien beachten muss, hängt von vielen Faktoren ab. Ich empfehle hier den Heizungswegweiser (siehe Infokasten). Mit diesem Online-Tool wird mit einfachen Fragen die persönliche Situation erfasst und dann die individuellen Stichtage ausgegeben. Fakt ist, bis zum 1. Januar 2045 müssen alle Gebäude zu 100 % mit Erneuerbaren Energien geheizt werden.

Wovon hängt es ab, wann bei Bestandsimmobilien umgestellt werden muss?

Ein entscheidender Faktor ist die Wärmeplanung der Gemeinde oder der Stadt, in der man wohnt. Hat diese weniger als 100.000 Einwohner, ist sie verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 ein Konzept zu entwickeln, wie die Wärmeversorgung und Infrastruktur vor Ort in Zukunft organisiert wird. Wird ein Fernwärmenetz auf- oder ausgebaut? Wird das Gasnetz vor Ort auf Wasserstoff umgerüstet? Mit diesen Informationen können die Eigentümerinnen und Eigentümer dann entscheiden, ob sie die zentrale Wärmeversorgung nutzen oder selbst ihre Energie erzeugen wollen, zum Beispiel durch eine Wärmepumpe. Sobald die eigene Gemeinde die geforderte Wärmeplanung vorgelegt hat, müssen neu eingebaute Heizungen in Stufen zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Welche Heizmöglichkeiten sind unter Erneuerbaren Energien zusammengefasst?

Kohle, Erdgas und Erdöl können durch verschiedene Heizmöglichkeiten ersetzt werden:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung (nur in gut gedämmten Gebäuden)
  • Flüssige und gasförmige Biomasse (Biomethan) oder
  • Wasserstoffheizung
  • Heizen mit fester Biomasse (Holz, Hackschnitzel, Pellets)
  • Hybridheizung mit Wärmepumpe oder Solarthermie

Sehr wahrscheinlich werden vorwiegend Fernwärmenetz und Wärmepumpen die fossilen Energieträger ablösen. Gut zu wissen: Luftwärmepumpen sind keine bauliche Maßnahme, darum müssen sie keine 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück haben. Lärmemissionen müssen jedoch beachtet werden und im Sinne einer guten Nachbarschaft sollte diese vorher informiert werden.

Was kann ich tun, wenn die alte Öl- oder Gasheizung vor meinem Stichtag kaputtgeht und sich nicht reparieren lässt?

Grundsätzlich dürfen Gas- und Ölheizungen auch nach 2024 neu eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass vorher eine Pflichtberatung durch einen Energieberater, Installateur oder Schornsteinfeger stattgefunden hat. Ich empfehle das aber nicht. Die CO2-Abgabe steigt von derzeit 30 € pro Tonne in den nächsten 3 Jahren auf bis zu 65 € pro Tonne und mehr an. Das wird diese Heizungsarten sehr deutlich verteuern. Außerdem müssen nach dem 1. Januar 2024 verbaute Öl- und Gasheizungen ab 2029 einen wachsenden Anteil Erneuerbarer Energien nutzen. Dieser wächst bis 2045 von 15 % auf 100 % an. Wer schon eine ältere Heizung hat, sollte daher rechtzeitig beginnen, sich über seine Möglichkeiten zu informieren. In Kooperation mit dem Landratsamt bietet die Verbraucherzentrale Bayern hierzu eine neutrale Beratung bei Ihnen zu Hause an (siehe Infokasten).

Gibt es Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen?

Alle Maßnahmen zum Einbau eines neues Heizsystems werden vom Bund wahlweise mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit unterstützt. Die ab 1.1.2024 geltenden Details finden Sie auf der Homepage zum Energiewechsel.

Wird sich eine neue Heizung auf die Miete auswirken?

Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung darf der Vermieter einen kleinen Teil der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen:

  • 10 %, wenn er staatliche Fördermittel in Anspruch nimmt. Diese müssen von den Kosten abgezogen werden.
  • 8 %, wenn er keine in Anspruch nimmt.

Monatlich dürfen es maximal 50 Cent pro Quadratmeter sein. Dadurch erhöht sich zwar die Kaltmiete, aber durch die gesunkenen Energiekosten wird die Warmmiete sinken.
(Text: Melitta Fischer)
Foto Thomas Bugert, Energieberater für die Verbraucherzentrale Bayern
© Melitta Fischer – Landratsamt Dachau

Infokasten: Was muss ich beim Energiewechsel beachten?

Finden Sie Ihre persönlichen Fristen mit dem Heizungswegweiser, informieren Sie sich über Möglichkeiten & Förderungen:
http://energiewechsel.de/geg

Infokasten: Welche Heizung passt am besten?

Sie wollen oder müssen demnächst Ihre Heizung tauschen? Die Energieberater der Verbraucherzentrale Bayern analysieren bei Ihnen zu Hause die aktuelle Situation und empfehlen herstellerunabhängig die für Sie geeignete Heiztechnik inklusive Fördermöglichkeiten.

Kosten: 30 €**
Termin: (0800) 809 802 400
Weitere Infos: t.ly/lvTJc
** gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Windkraft und Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde

Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde

Für eine mögliche Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde Schwabhausen wurde ein Planungsbüro beauftragt, um Kriterien hierfür auszuarbeiten.
Ein Kriterienkatalog wurde somit anhand von Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr erstellt. Ebenso wurde eine Standortanalyse erstellt und in einem entsprechenden Plan dargestellt.

In der Gemeinderatssitzung vom Mai 2023 wurden diese Kriterien sowie die Standortanalyse dem Gemeinderat vorgestellt und die weitere Vorgehensweise beschlossen:

Zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ist der beschlossene Kriterienkatalog einzuhalten. Die Gesamtfläche im Gemeindegebiet wird auf maximal 1,50 % mit rechnerisch 45 Hektar beschränkt. Zudem darf die durchschnittliche Acker- und Grünlandzahl maximal 60 betragen.

Anträge zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen sind nach den aufgeführten Kriterien zu beurteilen.

 

Windkraft in der Gemeinde

Eine gemeinsame solidarische Planung der Kommunen im Landkreis Dachau ist die Grundlage für die Ermittlung der Windkraftkonzentrationsflächen. Die ausgearbeitete Planung eines Landschaftsplanerbüros mit den Abständen zu Wohngebieten von 1.000 m und mit 800 m zum sog. Außenbereich wurden dem Regionalen Planungsverband für die Gemeinde Schwabhausen gemeldet.

Energienutzungsplan der Gemeinde Schwabhausen

Das Thema Energie hat in diesen Zeiten nochmals an Bedeutung gewonnen. Die Gemeinde Schwabhausen hat in Zusammenarbeit mit renergie Allgäu e. V. einen Energienutzungsplan erarbeitet, der die energetischen Ziele der Gemeinde festhalten wird. Es wurde eine Bestandsanalyse zum Wärme- und Energieverbrauch sowie eine Interessenabfrage zum Thema Gasversorgung im Gemeindegebiet mittels Fragebogenaktionen durchgeführt. Dabei wurden nicht nur einzelne Bereiche, sondern das ganze Gemeindegebiet mit einbezogen. Der Energienutzungsplan stellt den aktuellen Bestand in Schwabhausen dar und fungiert als Planungsinstrument für zukünftige Maßnahmen. So kann die energetische Entwicklung der Gemeinde festgehalten werden.
Im Zuge dessen gab es Bürgerbefragungen anhand von Fragebogenaktionen. Diese Befragungen ergaben ein hohes Interesse an einer Gasversorgung in der Gemeinde Schwabhausen. Deshalb liefen bereits Planungen für eine flächendeckende Erdgasversorgung. Der Gasnetzbetreiber hat der Gemeinde Schwabhausen mitgeteilt, dass diese Planungen aufgrund der aktuellen politischen Lage nicht weiterverfolgt werden können. Sollten sich die Rahmenbedingungen im Sinne der Gasversorgung zum Positiven wenden, kann das Thema nochmals aufgegriffen werden.
Die Gasversorgung war nur ein Posten im Energienutzungsplan. Weitere Maßnahmen werden weiterverfolgt.
Den Energienutzungsplan sowie die Abschlusspräsentation vom Dezember 2021 finden Sie am Seitenende in den Downloads.

Energieberatung Landratsamt Dachau/Verbraucherzentrale

Kostenlose Online-Kurzberatung
Sie bekommen eine erste Einschätzung Ihrer Energiesparfragen, z. B. der Auswahl von Heizsystemen oder Fördermöglichkeiten.
Beratungsthemen können z. B. sein:

  • Energie sparen im Haushalt
  • Wärmedämmung
  • Heizungs- und Regelungstechik
  • Termine für weiterführende Beratungen

Aufgrund der hohen Nachfragen muss mit einer Bearbeitung von einigen Tagen gerechnet werden.

Weitere Inforamtionen unter Verbraucherzentrale: Onlineberatung

 

Kostenlose persönliche Beratung
Aufgrund der aktuellen Lage finden die Energieberatungen ausschließlich telefonisch statt. Die Beratung ist anbieterunabhängig und kostenlos.
Eine Terminvereinbarung für die Beratungen ist erforderlich unter Tel. 08131/ 74-257 oder 08131/ 74- 468 (Klimaschutz, Landratsamt Dachau).

Der Berater wird Sie zur vereinbarten Uhrzeit anrufen.
Gerne können Sie dem Landratsamt vorab Ihre Unterlagen zukommen lassen, damit sich der Berater bestmöglich vorbereiten kann.

Beratungszeiten: in der Regel jeden zweiten Donnerstag im Monat, von 14 Uhr bis 18:30 Uhr

Förderungen

Die Förderfibel Umweltschutz und Energie bietet Ihnen einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme im Umweltschutz nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Kommunen und Bürger.

Hier geht es zur Förderfibel.

Hier geht es zum Umwelt- und Klimapakt des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

 

Förderung Umrüstung Turnhallenbeleuchtung

Umrüstung der Turnhallenbeleuchtung der Heinrich-Loder-Halle in Schwabhausen auf moderne LED-Technik gefördert durch Nationale Klimaschutzinitiative.

Teilnahme am Wattbewerb

Schwabhausen nimmt am Wattbewerb teil!
Auf Initiative von 2. Bürgermeister Florian Scherf hat sich die Gemeinde Schwabhausen beim Wattbewerb angemeldet. Mit ihrer Teilnahme hat die Gemeinde Schwabhausen einer monatlichen Auswertung und Veröffentlichung der Daten zur installierten Leistung sämtlicher Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zugestimmt. Die Auswertung basiert auf öffentlich zugänglichen Daten der Bundesnetzagentur.

Was ist der Wattbewerb?
Wattbewerb ist ein Wettbewerb für Städte und Gemeinden, bei dem es um den beschleunigten Ausbau von Photovoltaik geht. Ziel des Wattbewerbs ist es, die Energiewende in Deutschland durch exponentiellen Ausbau von Photovoltaik zu beschleunigen. Dies dient dem Erreichen des 1,5°C-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens, das durch die gegenwärtig von der Politik getroffenen Klimaschutz-Maßnahmen nicht erreicht wird. Für das Klimaziel muss die Energiewende zu 100% erneuerbaren Energien 2030 führen.

Weitere Informationen sowie die Platzierung von Schwabhausen finden Sie hier.

Downloads

© Infografik­ Klimafreu­ndlich hei­zen BMWK, Stand 09/2023
© Nationale ­Klimaschut­z Initiati­ve Nationale Klimaschutz Initiative
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