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Energie

TenneT Ersatzneubau der 380-kV-Leitung zwischen Oberbachern und Ottenhofen

Umspannwerk Oberbachern

Hintergrund
Das Umspannwerk (UW) in Oberbachern ist ein zentraler Bestandteil der regionalen und überregionalen Stromversorgung. Die Anlage wurde in den 1970er Jahren gebaut und muss nun grundlegend erneuert werden. Nur so kann sie den weiter steigenden Anforderungen, etwa durch den erhöhten Anteil erneuerbarer Energien im Netz, auch zukünftig gerecht werden.

Bauphasen
Über die gesamte Dauer der Arbeiten hinweg muss das Umspannwerk wegen seiner zentralen Rolle für den Großraum München in Betrieb bleiben. Der Um- und Ausbau erfolgt daher in mehreren Schritten.

1. Bauphase: 2020 bis 2023

  • Austausch von Bauteilen, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben (Fundamente, Hochspannungsgeräte und Schaltanlagenteile)
  • Zwei neue Transformatoren zur Verbindung der Spannungsebenen
  • Reduzierung der Lärmbelastung durch emissionsarme moderne Anlagen und Einhausung
  • Beginn 01/2020, Abschluss/Inbetriebnahme Q2/2023

2. Bauphase: 2025 bis 2033

  • Erneuerung und Erweiterung des kompletten Umspannwerkes
    220kV-Schaltanlage (Q2/2025 bis Q2/2028)
    380kV-Schaltanlage (Q2/2028 bis Q2/2033)
    Neubau Gebäude
    Erweiterung Transformatoren
  • Einreichung der vollständigen Genehmigungsunterlagen voraussichtlich im 2. Quartal 2024
  • Detaillierte Wegeplanung wird mit den betroffenen Anwohnerinnen, Anwohnern und Gemeinden im laufe des Jahres 2023 abgestimmtFür beide Phasen ist eine Baugenehmigung erforderlichZudem wird im UW Oberbachern ein „Rotierender Phasenschieber“ errichtet, der das Stromnetz bei schwankender Einspeisung und Verbrauch stabilisiert.

Leitungseinführung
Wegen UW Um-/Ausbau: Veränderte Einführungen einiger Stromkreise
bereits vor Baubeginn der neuen Leitung nach Ottenhofen
Januar 2023: Technische Planungen finalisiert
parallel: Flächenerwerb und Ansprache Flächeneigentümer
Vsl. 02/2024: Erhalt Plangenehmigung und Baubeginn
Fertigstellung Leitungseinführung vsl. 2026

Für die neue Leitungseinführung ist ein Plangenehmigungsverfahren nötig. Die erforderlichen Unterlagen wurden im Januar 2023 eingereicht, das Verfahren einschließlich der Beteiligung der Betroffenen beginnt vsl. im April 2023.

Aktuelle Informationen zum Projekt, Kontaktmöglichkeiten sowie eine Anmeldemöglichkeit zum Newsletter finden Sie unter www.tennet.eu/oba-ott

Baugrunduntersuchungen ab Oktober 2022

Die Planungen für den Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen schreiten voran.
Um weitere Daten zu möglichen Maststandorten zu ermitteln, werden ab Oktober 2022 sogenannte Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Diese liefern wichtige Erkenntnisse über die vorhandenen Bodenschichten und deren Tragfähigkeit. Weitere Informationen finden Sie in den Downloads unter Aktuelle Bekanntmachungen.

Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens

Im Raumordnungsverfahren hat die Regierung von Oberbayern als zuständige Raumordnungsbehörde geprüft, ob die vorgeschlagenen Trassenvarianten mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung übereinstimmen. Die positive landesplanerische Beurteilung im Dezember 2021 hat die Raumverträglichkeit unserer Planungen bestätigt. In den Bereichen Haimhausen und Ottenhofen haben wir jeweils zwei Korridorvarianten in das Verfahren eingebracht. Die Variante Haimhausen Nord wurde als nicht raumverträglich eingestuft. Die Varianten im Finsinger Holz und entlang der Staatsstraße 2580 entsprechen beide den Erfordernissen der Raumordnung. Hier bevorzugen wir die Variante innerhalb des Bestands.

 

Wie geht es nach dem Raumordnungsverfahren weiter?

Die vorliegenden Trassenkorridore mit einer Breite von 200 Metern bilden den Rahmen für die nächsten Schritte zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens. Mittlerweile liegt die Grobtrassierung innerhalb dieser Trassenkorridore vor, das heißt, wir haben die konkrete Trassenführung mit möglichen Maststandorten ermittelt. Damit liegt ein erster konkreter Trassenverlauf vor. Änderungen sind bis zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen aber immer noch möglich.

 

Kartierungsarbeiten

Seit Mitte August 2021 bis voraussichtlich Oktober 2022 finden entlang der Bestandsleitung sowie der Trassenkorridore Kartierungsarbeiten statt. Für einen reibungslosen Ablauf der Kartierungen werden alle betroffenen Grundstückseigentümer und Pächter gebeten, den Mitarbeitern von FROELICH & SPORBECK den Zugang zum jeweiligen Grundstück zu gestatten. Alles Weitere finden Sie in der Bekanntmachung, die am Seitenende zum Download bereit steht.

Sanierungsarbeiten

Desweiteren informiert der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH, dass von Anfang November 2021 bis Ende Dezember 2023 Sanierungsmaßnahmen an einigen Maststandorten durchgeführt werden. Alle Maßnahmen sind mit den bestehenden beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten abgedeckt. Die ausführenden Montagefachfirmen sind angewiesen, Flur-, Wege- und sonstige Schäden soweit als möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Rechtzeitig vor Baubeginn wird sich die ausführende Baufirma mit den betroffenen Grundeigentümern bzw. Nutzungsberechtigten in Verbindung setzen. Unvermeidbare Wege- und Flurschäden, die im Zusammenhang mit o. g. Arbeiten entstehen, werden nach Beendigung der Baumaßnahme mit den entsprechenden Grundeigentümern bzw. Nutzungsberechtigten abgegolten.

Sollten Sie weitere Informationen zur Maßnahme oder einen persönlichen Vor-Ort-Termin wünschen, so setzen Sie sich bitte mit Herrn Christof Gericke telefonisch 0921/50740-4218 oder per E-Mail christof.gericke@tennet.eu  in Verbindung.

Windkraft und Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde

Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde
Für eine mögliche Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde Schwabhausen wurde ein Planungsbüro beauftragt, um Kriterien hierfür auszuarbeiten.
Ein Kriterienkatalog wurde somit anhand von Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr erstellt. Ebenso wurde eine Standortanalyse erstellt und in einem entsprechenden Plan dargestellt.

In der Gemeinderatssitzung vom Mai 2023 wurden diese Kriterien sowie die Standortanalyse dem Gemeinderat vorgestellt und die weitere Vorgehensweise beschlossen:

Zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ist der beschlossene Kriterienkatalog einzuhalten. Die Gesamtfläche im Gemeindegebiet wird auf maximal 1,50 % mit rechnerisch 45 Hektar beschränkt. Zudem darf die durchschnittliche Acker- und Grünlandzahl maximal 60 betragen.

Anträge zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen sind nach den aufgeführten Kriterien zu beurteilen.

 

Windkraft in der Gemeinde
Eine gemeinsame solidarische Planung der Kommunen im Landkreis Dachau ist die Grundlage für die Ermittlung der Windkraftkonzentrationsflächen. Die ausgearbeitete Planung eines Landschaftsplanerbüros mit den Abständen zu Wohngebieten von 1.000 m und mit 800 m zum sog. Außenbereich wurden dem Regionalen Planungsverband für die Gemeinde Schwabhausen gemeldet.

 

Batteriegroßspeicher
Mit Beschluss vom 27.05.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schwabhausen entschieden, dass die für die Errichtung von Batteriegroßspeichern benötigte Grundstücksfläche mit einem Faktor von 1,0 auf das Flächenkontingent für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen angerechnet wird.
Für die Ermittlung der anzurechnenden Fläche wird stets der Flächenumgriff herangezogen.

 

Energienutzungsplan der Gemeinde Schwabhausen

Das Thema Energie hat in diesen Zeiten nochmals an Bedeutung gewonnen. Die Gemeinde Schwabhausen hat in Zusammenarbeit mit renergie Allgäu e. V. einen Energienutzungsplan erarbeitet, der die energetischen Ziele der Gemeinde festhalten wird. Es wurde eine Bestandsanalyse zum Wärme- und Energieverbrauch sowie eine Interessenabfrage zum Thema Gasversorgung im Gemeindegebiet mittels Fragebogenaktionen durchgeführt. Dabei wurden nicht nur einzelne Bereiche, sondern das ganze Gemeindegebiet mit einbezogen. Der Energienutzungsplan stellt den aktuellen Bestand in Schwabhausen dar und fungiert als Planungsinstrument für zukünftige Maßnahmen. So kann die energetische Entwicklung der Gemeinde festgehalten werden.
Im Zuge dessen gab es Bürgerbefragungen anhand von Fragebogenaktionen. Diese Befragungen ergaben ein hohes Interesse an einer Gasversorgung in der Gemeinde Schwabhausen. Deshalb liefen bereits Planungen für eine flächendeckende Erdgasversorgung. Der Gasnetzbetreiber hat der Gemeinde Schwabhausen mitgeteilt, dass diese Planungen aufgrund der aktuellen politischen Lage nicht weiterverfolgt werden können. Sollten sich die Rahmenbedingungen im Sinne der Gasversorgung zum Positiven wenden, kann das Thema nochmals aufgegriffen werden.
Die Gasversorgung war nur ein Posten im Energienutzungsplan. Weitere Maßnahmen werden weiterverfolgt.
Den Energienutzungsplan sowie die Abschlusspräsentation vom Dezember 2021 finden Sie am Seitenende in den Downloads.
Dieser Energienutzungsplan ist noch gültig, wird aber aktuell durch die neue Kommunale Wärmeplanung (KWP) ergänzt. Für detaillierte Informationen zur aktuellen Wärmeversorgung siehe „Kommunale Wärmeplanung“ weiter unten auf dieser Seite.

Energieberatung Landratsamt Dachau/Verbraucherzentrale

Kostenlose Online-Kurzberatung
Sie bekommen eine erste Einschätzung Ihrer Energiesparfragen, z. B. der Auswahl von Heizsystemen oder Fördermöglichkeiten.
Beratungsthemen können z. B. sein:

  • Energie sparen im Haushalt
  • Wärmedämmung
  • Heizungs- und Regelungstechik
  • Termine für weiterführende Beratungen

Aufgrund der hohen Nachfragen muss mit einer Bearbeitung von einigen Tagen gerechnet werden.

Weitere Inforamtionen unter Verbraucherzentrale: Onlineberatung

 

Kostenlose persönliche Beratung
Aufgrund der aktuellen Lage finden die Energieberatungen ausschließlich telefonisch statt. Die Beratung ist anbieterunabhängig und kostenlos.
Eine Terminvereinbarung für die Beratungen ist erforderlich unter Tel. 08131/ 74-257 oder 08131/ 74- 468 (Klimaschutz, Landratsamt Dachau).

Der Berater wird Sie zur vereinbarten Uhrzeit anrufen.
Gerne können Sie dem Landratsamt vorab Ihre Unterlagen zukommen lassen, damit sich der Berater bestmöglich vorbereiten kann.

Beratungszeiten: in der Regel jeden zweiten Donnerstag im Monat, von 14 Uhr bis 18:30 Uhr

Förderungen

Die Förderfibel Umweltschutz und Energie bietet Ihnen einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme im Umweltschutz nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Kommunen und Bürger.

Hier geht es zur Förderfibel.

Hier geht es zum Umwelt- und Klimapakt des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

 

Förderung Umrüstung Turnhallenbeleuchtung

Die Umrüstung der Turnhallenbeleuchtung der Heinrich-Loder-Halle in Schwabhausen auf moderne LED-Technik wurde durch die Nationale Klimaschutzinitiative gefördert.

Kommunale Wärmeplanung

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, einen strategischen Fahrplan für eine langfristig sichere, bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln, indem der aktuelle Bestand analysiert, Potenziale für erneuerbare Energien und Effizienz ermittelt, ein Zielszenario für 2045 festgelegt und konkrete Maßnahmen für die Umsetzung und Fortschreibung aufgezeigt werden.

Der Projektstart erfolgte im Januar 2025 im Rahmen eines interkommunalen Verbundes von elf Gemeinden – und damit deutlich vor dem gesetzlichen Stichtag gemäß Wärmeplanungsgesetz (30. Juni 2028). Die Gemeinde Schwabhausen und die Mitglieder des Konvois, nehmen damit eine Vorreiterrolle in Bayern ein.

Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte, Eine Ausweisung von Gebieten im Wärmeplan bewirkt keine direkten Konsequenzen nach dem GEG (Gebäude Energie Gesetz).

Gemäß § 25 WPG (Wärme Planung Gesetz) muss die kommunale Wärmeplanung spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. So wird sichergestellt, dass die Pläne stets aktuell sind und technische, wirtschaftliche sowie rechtliche Entwicklungen berücksichtigt werden.

Teilnahme am Wattbewerb

Schwabhausen nimmt am Wattbewerb teil!
Auf Initiative von 2. Bürgermeister Florian Scherf hat sich die Gemeinde Schwabhausen beim Wattbewerb angemeldet. Mit ihrer Teilnahme hat die Gemeinde Schwabhausen einer monatlichen Auswertung und Veröffentlichung der Daten zur installierten Leistung sämtlicher Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zugestimmt. Die Auswertung basiert auf öffentlich zugänglichen Daten der Bundesnetzagentur.

Was ist der Wattbewerb?
Wattbewerb ist ein Wettbewerb für Städte und Gemeinden, bei dem es um den beschleunigten Ausbau von Photovoltaik geht. Ziel des Wattbewerbs ist es, die Energiewende in Deutschland durch exponentiellen Ausbau von Photovoltaik zu beschleunigen. Dies dient dem Erreichen des 1,5°C-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens, das durch die gegenwärtig von der Politik getroffenen Klimaschutz-Maßnahmen nicht erreicht wird. Für das Klimaziel muss die Energiewende zu 100% erneuerbaren Energien 2030 führen.

Weitere Informationen sowie die Platzierung von Schwabhausen finden Sie hier.

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© Nationale ­Klimaschut­z Initiati­ve Nationale Klimaschutz Initiative
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