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Umzug

Anmeldung / Ummeldung bei der Meldebehörde

Nach Einzug hat die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Dies gilt auch bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde.
Eine Abmeldung am letzten Wohnort ist nicht erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

Abmeldung bei der Meldebehörde

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung erforderlich.
Eine Nebenwohnung kann beim Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz abgemeldet werden.
Ein Wegzug ins Ausland kann frühestens eine Woche vorher angezeigt werden.

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