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Gebäudeenergiegesetz GEG

Am 1. Januar 2024 ist es so weit: das erneuerte Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt in Kraft. Doch was bedeutet das für Eigentümer und Mieter? Müssen alle Öl- und Gasheizungen sofort getauscht werden? Für wen gelten welche Fristen? Die Verunsicherung ist groß. Zur Panik und überstürzten Aktionen gibt es aber keinen Grund.

Miteinander für die Zukunft - Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz

Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen und für Warmwasser verbraucht. Dafür werden hauptsächlich Erdgas und Erdöl eingesetzt. Wenn Deutschland bis 2030 zu 65 % und bis 2045 zu 100 % klimaneutral sein soll, muss sich auch hier etwas ändern. Der Umstieg von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare Energien wird in der neuen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes verbindlich vorgegeben. Das ist nicht nur gut für das Klima, sondern macht Deutschland unabhängig von ausländischen Energielieferungen. Angst vor einem Blackout muss dann niemand mehr haben.

Thomas Bugert, Energieberater für die Verbraucherzentrale Bayern, erklärte in seinem Vortrag beim Klimaaktionstag des Landratsamts die Details näher und konnte die zahlreichen Zuhörer beruhigen. Die wichtigsten Informationen und Tipps haben wir für Sie zusammengefasst:

Müssen wir uns alle sofort neue Heizungen zulegen?

Sicher nicht. Wenn eine Heizung funktioniert oder sich reparieren lässt, muss sie auch nach der neuen Version des GEG nicht sofort ausgetauscht werden. Dabei gibt es nur eine sehr seltene Ausnahme: Raus aus dem Keller müssen Konstanttemperaturkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden und älter als 30 Jahre sind.
Wohnen die Eigentümer aber seit mindestens 1. Februar 2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus, dann kann die Austauschpflicht auch hier bis zum Eigentümerwechsel warten.

Wer muss zum 01. Januar 2024 aktiv werden?

Der Stichtag 1. Januar 2024 gilt nur für Neubauten in einem Neubaugebiet, für die erst im neuen Jahr der Bauantrag gestellt wird. In diesen muss grundsätzlich eine Heizung mit 65 % Erneuerbaren Energien eingebaut und betrieben werden.

 

Welche Stichtage gelten für bestehende Immobilien?

Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Welche Stichtage der einzelne Eigentümer von gebrauchten Immobilien beachten muss, hängt von vielen Faktoren ab. Ich empfehle hier den Heizungswegweiser (siehe Infokasten). Mit diesem Online-Tool wird mit einfachen Fragen die persönliche Situation erfasst und dann die individuellen Stichtage ausgegeben. Fakt ist, bis zum 1. Januar 2045 müssen alle Gebäude zu 100 % mit Erneuerbaren Energien geheizt werden.

Wovon hängt es ab, wann bei Bestandsimmobilien umgestellt werden muss?

Ein entscheidender Faktor ist die Wärmeplanung der Gemeinde oder der Stadt, in der man wohnt. Hat diese weniger als 100.000 Einwohner, ist sie verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 ein Konzept zu entwickeln, wie die Wärmeversorgung und Infrastruktur vor Ort in Zukunft organisiert wird. Wird ein Fernwärmenetz auf- oder ausgebaut? Wird das Gasnetz vor Ort auf Wasserstoff umgerüstet? Mit diesen Informationen können die Eigentümerinnen und Eigentümer dann entscheiden, ob sie die zentrale Wärmeversorgung nutzen oder selbst ihre Energie erzeugen wollen, zum Beispiel durch eine Wärmepumpe. Sobald die eigene Gemeinde die geforderte Wärmeplanung vorgelegt hat, müssen neu eingebaute Heizungen in Stufen zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Welche Heizmöglichkeiten sind unter Erneuerbaren Energien zusammengefasst?

Kohle, Erdgas und Erdöl können durch verschiedene Heizmöglichkeiten ersetzt werden:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung (nur in gut gedämmten Gebäuden)
  • Flüssige und gasförmige Biomasse (Biomethan) oder
  • Wasserstoffheizung
  • Heizen mit fester Biomasse (Holz, Hackschnitzel, Pellets)
  • Hybridheizung mit Wärmepumpe oder Solarthermie

Sehr wahrscheinlich werden vorwiegend Fernwärmenetz und Wärmepumpen die fossilen Energieträger ablösen. Gut zu wissen: Luftwärmepumpen sind keine bauliche Maßnahme, darum müssen sie keine 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück haben. Lärmemissionen müssen jedoch beachtet werden und im Sinne einer guten Nachbarschaft sollte diese vorher informiert werden.

Was kann ich tun, wenn die alte Öl- oder Gasheizung vor meinem Stichtag kaputtgeht und sich nicht reparieren lässt?

Grundsätzlich dürfen Gas- und Ölheizungen auch nach 2024 neu eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass vorher eine Pflichtberatung durch einen Energieberater, Installateur oder Schornsteinfeger stattgefunden hat. Ich empfehle das aber nicht. Die CO2-Abgabe steigt von derzeit 30 € pro Tonne in den nächsten 3 Jahren auf bis zu 65 € pro Tonne und mehr an. Das wird diese Heizungsarten sehr deutlich verteuern. Außerdem müssen nach dem 1. Januar 2024 verbaute Öl- und Gasheizungen ab 2029 einen wachsenden Anteil Erneuerbarer Energien nutzen. Dieser wächst bis 2045 von 15 % auf 100 % an. Wer schon eine ältere Heizung hat, sollte daher rechtzeitig beginnen, sich über seine Möglichkeiten zu informieren. In Kooperation mit dem Landratsamt bietet die Verbraucherzentrale Bayern hierzu eine neutrale Beratung bei Ihnen zu Hause an (siehe Infokasten).

Gibt es Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen?

Alle Maßnahmen zum Einbau eines neues Heizsystems werden vom Bund wahlweise mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit unterstützt. Die ab 1.1.2024 geltenden Details finden Sie auf der Homepage zum Energiewechsel.

 

Wird sich eine neue Heizung auf die Miete auswirken?

Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung darf der Vermieter einen kleinen Teil der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen:

  • 10 %, wenn er staatliche Fördermittel in Anspruch nimmt. Diese müssen von den Kosten abgezogen werden.
  • 8 %, wenn er keine in Anspruch nimmt.

Monatlich dürfen es maximal 50 Cent pro Quadratmeter sein. Dadurch erhöht sich zwar die Kaltmiete, aber durch die gesunkenen Energiekosten wird die Warmmiete sinken.
(Text: Melitta Fischer)
Foto Thomas Bugert, Energieberater für die Verbraucherzentrale Bayern
© Melitta Fischer – Landratsamt Dachau

Infokasten: Was muss ich beim Energiewechsel beachten?

Finden Sie Ihre persönlichen Fristen mit dem Heizungswegweiser, informieren Sie sich über Möglichkeiten & Förderungen:
http://energiewechsel.de/geg

 

Infokasten: Welche Heizung passt am besten?

Sie wollen oder müssen demnächst Ihre Heizung tauschen? Die Energieberater der Verbraucherzentrale Bayern analysieren bei Ihnen zu Hause die aktuelle Situation und empfehlen herstellerunabhängig die für Sie geeignete Heiztechnik inklusive Fördermöglichkeiten.

Kosten: 30 €**
Termin: (0800) 809 802 400
Weitere Infos: t.ly/lvTJc
** gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

© Infografik­ Klimafreu­ndlich hei­zen BMWK, Stand 09/2023
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