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Wasser/Abwasser

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um die Themen Wasserversorgung und Abwasser sowie die Notrufnummern bei Wasserrohrbrüchen.

Wasserversorgung

Wasserversorger im Gemeindebereich Schwabhausen

Gemeinde Schwabhausen Wasserlieferant Oberbacherngruppe BergkirchenSchwabhausenOberrothStettenRumeltshausenArmetshofenKappelhof u. ForsthausLindachRothhof
Wasserzweckverband Sulzemoos-ArnbachArnbachPuchschlagenRienshofenMachtensteinEdenholzhausen
Altogruppe AltomünsterUnterhandenzhofen

direkt von Oberbacherngruppe: Ortsteil Grub

Wasser-/Abwassergebühren

Wasserpreise der Gemeinde Schwabhausen – Oberbacherngruppe
m³/1,99 Euro
Kanalgebühren
m³/2,95 Euro
Niederschlagswasser
m²/1,34 Euro

Ihr Ansprech­partner für die Abrechnung ist

Frau Veronika Schnitzke
Finanzverwaltung
Tel 08138/9325-24
Fax 08138/93254-24
veronika.schnitzke@schwabhausen.de

Wasserrohrbruch Notruf

Wasserversorgungsprobleme in

  • Schwabhausen, Oberroth, Stetten, Rumeltshausen (Gemeinde Schwabhausen)
    Handy: 0157/87834643
  • Arnbach, Puchschlagen, Machtenstein (Wasserzweckverband Sulzemoos Arnbach)
    Handy: 0175/6370865
  • Unterhandenzhofen (Zweckverband zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe)
    Telefon: 08136/80940

Sanierung Wasserleitungsnetz

Die Gemeinde Schwabhausen betreibt in ihrem Versorgungsgebiet das öffentliche Wasserleitungsnetz. Viele Leitungen sind bereits 60 / 70 Jahre alt und dem heutigen Stand der Technik nicht mehr entsprechend. Aus diesem Grund wurde 2017 ein Generalsanierungskonzept erstellt, das die erforderlichen Sanierungen für die nächsten 10-15 Jahre in Prioritäten aufzeigen soll. In den Jahren 2017 bis 2019 wurden davon bereits schon mehrere in Angriff genommen.

Derzeit finden Sanierungsarbeiten an der Wasserleitung Oberroth-Lindach und im Ortsteil Rumeltshausen statt.

Durch die Sanierungsmaßnahmen wird folgendes erreicht:

Versorgungssicherheit wird gewährleistet:

  • Alte, brüchige Asbestzementleitungen werden durch neue, langlebige, z.B. Gussleitungen ersetzt.
  • In den neuen Leitungsabschnitten werden zusätzliche Hauptschieber verbaut, um bei einem Wasserrohrbruch kleinere Bereiche absperren zu können. Somit sind bei einem Rohrbruch weniger Haushalte von einem Wasserausfall betroffen.

Löschwasserversorgung wird sichergestellt:

  • Die Löschwasserversorgung wird durch Leitungen mit größerem Durchmesser, neuen Ringschlussleitungen und dem Ausbau des Hydranten-Netzes verbessert. Bei den Sanierungsmaßnahmen sollen zu den Unterflurhydranten künftig mehrere Oberflurhydranten eingeplant werden.

Allgemeine Verbesserungen:

  • Derzeit noch im Privatgrund verlaufende Hauptleitungen sollen in den öffentlichen Grund verlegt werden.
  • Zur besseren Überwachung des Wasserverbrauchs in Bezug auf Wasserrohrbrüche, Wasserdiebstahl und allgemeiner Tag- und Nachtverbrauch soll der Einbau elektronischer Datenübertragungen erfolgen.

Trinkwasseruntersuchung

Das Wasser entspricht in den untersuchten Parametern den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Da das Trinkwasser aus einem Hochbehälter für das gesamte Verbandsgebiet entnommen wird, gelten die Ergebnisse der Untersuchung für das gesamte Versorgungsgebiet des Zweckverbandes.

Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Sulzemoos-Arnbach
(Arnbach, Puchschlagen, Machtenstein)
Härtegrad: 12,0 Wasserhärte: 2 (mittel), Nitratgehalt: 1,9 mg/l

Zweckverband der Wasserversorgung Gruppe Oberbachern
(Schwabhausen, Oberroth, Stetten, Rumeltshausen)
Härtegrad: 13,6 Wasserhärte: 2 (mittel), Nitratgehalt: 1,0 mg/l

Zweckverband zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe
(Unterhandenzhofen)
Härtegrad: 13,0 Wasserhärte: 2 (mittel), Nitratgehalt: 1,68 mg/l

Auskunft über die genauen Untersuchungsergebnisse gibt Ihnen das Bauamt Schwabhausen.

Ihr Ansprech­partner ist

Frau Sabrina Loibl
Bauverwaltung
Tel 08138/9325-13
Fax 08138/93254-13
sabrina.loibl@schwabhausen.de

Niederschlagswasser

Um eine gerechtere Verteilung der Abwassergebühren zu erreichen, wird in der Gemeinde Schwabhausen eine Gebühr für Abwasser und Niederschlagswasser erhoben.

Die Niederschlagswassergebühr (NWG) bemisst sich nach den bebauten und befestigten Flächen des Grundstücks, von denen aus Niederschlagswasser (NW) in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird.

Bebaute Flächen sind Gebäude und Überdachungen.

Befestigte Flächen sind alle veränderten Bodenflächen, die versiegelt sind (z.B. Pflaster, Kies).

Wird NW von bebauten oder befestigten Flächen in Zisternen, Sickerschächte oder Rigolen gesammelt, fallen für diese Flächen keine NWG an, wenn kein Überlauf zum Kanal besteht.

Besteht ein Überlauf von der Sammelvorrichtung an die öffentliche Entwässerung, werden pro m³ Stauraum 25 m² Grundstücksfläche von der Berechnung der NWG zugrunde liegenden Fläche abgezogen. Die Mindestgröße für diese Regenwasserspeicheranlagen beträgt 2 m³.

Die Erfassung der Flächen erfolgt durch die Gemeinde Schwabhausen, sollten sich Änderungen an den Flächen ergeben, sind diese dem Bauamt Schwabhausen zu melden.

Ihr Ansprech­partner ist

Frau Maria Pertl
Bauverwaltung
Tel 08138/9325-39
Fax 08138/93254-39
maria.pertl@schwabhausen.de

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