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Wohnbau­land­entwicklung

Grundsatzbeschluss Wohnbau­land­entwicklung

Zur Schaffung von neuem Baurecht für Wohnbebauung hat die Gemeinde Schwabhausen in der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2019 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dieser ist bei Schaffung von neuem Baurecht für Wohnbebauung anzuwenden. Ziel des Baulandentwicklungsmodells ist es, eine Bedarfsdeckung erforderlicher, weiterer Baurechte zu schaffen und zu sichern. Die Grundstücke sollen auf absehbare Zeit bebaut oder an bauwillige Personen verkauft werden und zu vergünstigten Konditionen für Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden können, um auch die einkommensschwächere und weniger begüterte Bevölkerung mit angemessenen Wohnraum versorgen zu können.

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