Windkraft und Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde
Lesen Sie hier die Kriterien für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen sowie mögliche Flächen für Windkraft in der Gemeinde Schwabhausen.
Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde
Für eine mögliche Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde Schwabhausen wurde ein Planungsbüro beauftragt, um Kriterien hierfür auszuarbeiten.
Ein Kriterienkatalog wurde somit anhand von Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr erstellt. Ebenso wurde eine Standortanalyse erstellt und in einem entsprechenden Plan dargestellt.
In der Gemeinderatssitzung vom Mai 2023 wurden diese Kriterien sowie die Standortanalyse dem Gemeinderat vorgestellt und die weitere Vorgehensweise beschlossen:
Zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ist der beschlossene Kriterienkatalog einzuhalten. Die Gesamtfläche im Gemeindegebiet wird auf maximal 1,50 % mit rechnerisch 45 Hektar beschränkt. Zudem darf die durchschnittliche Acker- und Grünlandzahl maximal 50 betragen.
Anträge zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen sind nach den aufgeführten Kriterien zu beurteilen.
Windkraft in der Gemeinde
Eine gemeinsame solidarische Planung der Kommunen im Landkreis Dachau ist die Grundlage für die Ermittlung der Windkraftkonzentrationsflächen. Die ausgearbeitete Planung eines Landschaftsplanerbüros mit den Abständen zu Wohngebieten von 1.000 m und mit 800 m zum sog. Außenbereich wurden dem Regionalen Planungsverband für die Gemeinde Schwabhausen gemeldet.