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Verkehr

Verkehrszeichen

Kommunale Verkehrsüberwachung

Die Gemeinde Schwabhausen ist Mitglied im Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, welcher in unserem Auftrag den fließenden und ruhenden Verkehr überwacht.

Bei Fragen zu Verwarnungen wenden Sie sich bitte direkt an den Zweckverband.

Verkehrsschau mit der Polizei

Einmal im Jahr führt die Gemeinde Schwabhausen zusammen mit der Polizeiinspektion Dachau eine Verkehrsschau durch. In diesem Rahmen wird die vorhandene Beschilderung auf die aktuelle Verkehrslage geprüft.

Verkehrssicherheit

Schneiden von Hecken, Sträuchern und Ästen von Bäumen
Aus Gründen der Verkehrssicherheit haben Eigentümer und Besitzer von Grundstücken darauf zu achten, regelmäßig Anpflanzungen aller Art auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Insbesondere auch für Rad- und Gehwegbenutzer muss die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Deshalb gilt die Vorschrift nicht nur entlang von öffentlichen Straßen, sondern auch an Privatstrassen- und wegen.
Kommen die Verantwortlichen dieser Verpflichtung nicht im angemessenen Zeitraum nach, so kann die Gemeinde Schwabhausen dies als Ersatzvornahme tätigen, welche dann in Rechnung gestellt wird.

Verkehrsrechtliche An­ord­nun­gen / Sondernutzungen

Bei einer Einschränkung/Behinderung von öffentlichen Verkehrsflächen (Geh– und Radwege, gemeindliche Straßen etc.) benötigen Sie von der Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde Schwabhausen) eine kostenpflichtige Genehmigung in Form einer verkehrsrechtlichen Anordnung bzw. einer Sondernutzungserlaubnis. Dies gilt sowohl bei innerörtlichen als auch bei außerörtlichen Verkehrswegen.
Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme o.ä. einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Sondernutzungserlaubnis.

Bitte beachten Sie:
Für die Bearbeitung der eingehenden vollständigen Anträge benötigt die Gemeinde eine Vorlaufzeit von bis zu einer
Woche. In schwierigen Fällen und bei Abstimmungsbedarf sind zusätzliche Bearbeitungstage erforderlich.

Beispiele für verkehrsrechtliche An­ord­nun­gen:

  • Aufstellen von Containern
  • Aufstellen von Kränen
  • Aufstellen von Baustromkästen/Überleitungen
  • Rübenverladung
  • Errichtung einer vorübergehenden Halteverbotszone
  • Abladen von Baustellengut
  • Vollsperrung (bei z.B. Maibaumaufstellung, Straßenfest)
  • Treib– und Drückjagden
  • Aufgrabungen an gemeindlichen Verkehrswegen

Auch für das Aufstellen von Werbeträgern (Plakate) bedarf es einer Genehmigung von Seiten der Gemeinde.

Antragsformulare

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© Verkehrszeichen Pete Linforth auf Pixabay
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