Winterdienst
Aktuelle Informationen zum Winterdienst sowie der Räum- und Streuplan
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf den Winterdienst
Um die Winterdienstfahrzeuge nicht zu behindern und somit dem Bauhof die Arbeiten zu erleichtern, bitten wir Sie, Ihre Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück abzustellen. Sollte es dennoch einmal erforderlich sein, dass Sie Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen abstellen müssen, denken Sie daran, dass die Räum- und Streufahrzeuge Überbreite haben und dadurch mehr Platz benötigen. Es kann auch sein, dass manche Siedlungsstraßen nicht geräumt oder gestreut werden können.
Räum- und Streuplan
Beachten Sie auch den Räum- und Streuplan sowie die Räum- und Streupflicht an den angrenzenden Gehbahnen. Informationen hierzu enthält die aktuelle Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.
