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Hundehaltung

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um das Thema Hundehaltung, Hundekotbeutelspender und Kampfhunde.

Spielende Hunde

Hundesteuer

Die reguläre Hundesteuer in der Gemeinde Schwabhausen beträgt 60,00 Euro, bei Kampfhunden sind es 1.000,00 Euro jährlich.

In den Downloads am Seitenende finden Sie die Formulare, um Ihren Hund in der Gemeinde Schwabhausen an- oder abzumelden.

Hundekotbeutelspender

Nutzen Sie beim Gassi gehen die Hundekotbeutel und entfernen Sie damit die Hinterlassenschaften Ihres Hundes.
Alle Standorte der Hundekotbeutelspender finden Sie in der Auflistung sowie in den Lageplänen der einzelnen Ortsteile.

Standorte Hundekotbeutelspender

Anleinpflicht für große Hunde und Kampfhunde

Achten Sie beim Gassi gehen unbedingt auf die Anleinpflicht großer Hunde auf allen öffentlichen Anlagen sowie Wegen, Straßen und Plätzen innerorts.

Arnbacher Moos
In der Zeit von 1. März bis 15. Juli gilt zudem aufgrund einer Naturschutzverordnung des Landkreises Dachau im gesamten Arnbacher Moos Leinenpflicht.

Gassi gehen im Wald
Bitte leinen Sie Ihren Hund bei Waldspaziergängen zum Schutz von Wildtieren an. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass Hunde in einem Jagdrevier nicht unbeaufsichtigt frei laufen dürfen.

Halten von Kampfhunden

Das Ordnungsamt der Gemeinde Schwabhausen ist zuständig für die im Gemeindegebiet gehaltenen Kampfhunde.
Als Kampfhunde gelten in Bayern rechtlich folgende Rassen, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Innern abschließend aufgeführt sind. Diese Hunde sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden sind gemäß § 1 dieser Verordnung in zwei Kategorien eingeteilt.

Hunde gem. o.a. § 1 Abs. 1 (Kategorie 1) sind:

  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa-Inu
  • Pit-Bull

Hunde gem. o.a. § 1 Abs. 2 (Kategorie 2) sind:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorguin
  • Rottweiler

Für die Haltung der oben unter dem Begriff „Kampfhunde“ aufgelisteten Hunderassen des Abs. 1 ist eine Erlaubnis erforderlich. Für diese Kampfhunde muss ein schriftlicher Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten des Kampfhundes bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:

  • Der Halter muss ein berechtigtes Interesse nachweisen können
  • Der Halter muss zuverlässig sein (Vorlage eines Führungszeugnisses)
  • Der Hund darf keine Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz darstellen (Vorlage eines Sachverständigengutachtens)

Bloße Liebhaberinteressen sind nicht geeignet, ein entsprechendes Bedürfnis zu begründen.

Negativzeugnis
Für die unter Kategorie 2 aufgeführten „Kampfhunde“ besteht die Möglichkeit, ein Negativzeugnis zu beantragen.
Wird ein Negativzeugnis erteilt, so ist dieser Hund rechtlich nicht mehr als Kampfhund zu behandeln (wichtig u.a. für die Vorlage bei der Anmeldung zur Hundesteuer). Den Antrag hierzu finden Sie in den Downloads am Seitenende.

Folgen unzulässiger Kampfhundehaltung
Wird ein Kampfhund ohne die erforderliche Genehmigung gehalten, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden. Dies gilt auch für die unter Kategorie 2 aufgeführten Hunden, für die kein gültiges Negativzeugnis vorliegt.

Downloads

Spielende Hunde
© Spielende Hunde Katrin B. auf Pixabay
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