Friedhofsverwaltung
Gemeindliche Friedhöfe
Im Bereich der Gemeinde Schwabhausen gibt es nicht nur kirchliche Bestattungseinrichtungen.
Die gemeindlichen Friedhöfe
- Schwabhausen (neuer Friedhof am Wasserturm)
- Oberroth
- Rumeltshausen
dienen der Bestattung aller Personen, ohne Rücksicht auf ihre Konfessionszugehörigkeit, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Schwabhausen haben.
Arten von Gräbern
Einzelgrab
Einzelgräber dienen immer nur der Bestattung von zwei Personen und werden auf die Dauer von 15 Jahren zur Verfügung gestellt. Während bestehen einer Ruhefrist ist es nicht gestattet, eine weitere Person in das Grab zu legen.
Familiengrab
Familiengräber dienen der Bestattung des Erwerbers und seinen Angehörigen, sowie der Beisetzung von Urnen und werden auf die Dauer von 15 Jahren zur Verfügung gestellt.
Bei Beerdigung einer weiteren Person in einem Familiengrab ist das Nutzungsrecht auf
die Dauer der Ruhefrist für die zuletzt beerdigte Person zu verlängern.
Urnengrab
Urnengräber dienen zur Beisetzung von Urnen und werden auf die Dauer von 15 Jahren zur Verfügung gestellt.
Urnennischen
Urnennischen dienen zur Beisetzung von Urnen in den Urnenstelen auf den gemeindlichen Friedhöfen Schwabhausen und Oberroth.
Anonymes Urnengrab
Anonyme Urnengrabstätten sind Grabstätten für die Beisetzung von Urnen, die der Reihe nach belegt werden. Die Graboberfläche des anonymen Urnengrabes wird durch die Gemeinde gestaltet und gepflegt. Grabsteine oder sonstige Ausstattungen dürfen auf der anonymen Urnengrabstätte nicht angebracht werden.
Das Nutzungsrecht für ein Grab wird auf die Dauer von 15 Jahren erworben. Nach Ablauf kann dies für weitere 5 Jahre verlängert werden.
Die Grablage wird von der Friedhofverwaltung bestimmt. Eine Reservierung ist nicht möglich!
Gebühren
Jahresgebühren der Gräber
Sonstige Gebühren
Grabmalgenehmigung
Die Errichtung eines Grabmals bedarf der vorherigen kostenpflichtigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Mit der Graburkunde erhalten Sie ein Merkblatt, auf dem die erlaubten Maße angegeben sind. Bitte leiten Sie dies an den von Ihnen beauftragten Steinmetz zur Antragstellung weiter.