Wappen der Gemeinde Schwabhausen Gemeinde Schwabhausen
Suche schließen

Meldebescheinigung

Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, eine einfache Meldebescheinigung oder eine Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit. Diese sind gebührenpflichtig.

Beantragung Meldebescheinigung

Gebühr für die einfache Meldebescheinigung/Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit: 5,00 Euro

Eine Meldebescheinigung können Sie auch bequem über das Bürgerserviceportal (BSP) beantragen.

Nach oben scrollen