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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, der als Nachweis darüber dient, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Sie können von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen aufgefordert werden, ein Führungszeugnis vorzulegen.

Beantragung Führungszeugnis

Bürger, die mit Hauptwohnsitz in Schwabhausen gemeldet sind, können das Führungszeugnis im Bürgerbüro beantragen. Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Bitte bringen Sie in jedem Fall ein gültiges Ausweisdokument mit.

Für die verschiedenen Führungszeugnisarten sind eventuell weitere Unterlagen notwendig, die Sie bei der Beantragung im Bürgerbüro vorlegen müssen:

  • Bestätigung vom Arbeitgeber für ein erweitertes Führungszeugnis
  • Bestätigung über Gebührenbefreiung, falls es sich z. B. um ein Ehrenamt handelt

Gebühren

Führungszeugnis
13,00 Euro

Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz innerhalb von 4 – 10 Werktagen zugestellt.

Eine Online-Beantragung ist nur mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises direkt über die Seite des Bundesamts für Justiz möglich. Sie können online nur ein privates, europäisches oder behördliches Führungszeugnis beantragen. Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist online nicht möglich.

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