Gastschüler
Die Schulpflicht ist grundsätzlich an der örtlichen Grundschule und Mittelschule (Sprengelschulen) zu erfüllen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule gestattet werden.
Gastschulantrag
Den ausgefüllten und unterschriebenen Gastschulantrag geben Sie bitte mit den entsprechenden Belegen an der zuständigen Sprengelschule ab. Diese wird den Gastschulantrag über die gewünschte Gastschule an die Gemeinde Schwabhausen weiterleiten.
Kriterien zur Genehmigung des Antrags
Als zwingende persönliche Gründe kommen insbesondere in Betracht:
- Das Kind ist während des laufenden Schuljahres umgezogen und soll in seiner gewohnten Klassengemeinschaft bleiben
- Das Kind wird während des laufenden Schuljahres umziehen und soll bereits ab Beginn des Schuljahres die zukünftige Sprengelschule besuchen (Kopie des Miet- oder Kaufvertrages ist dem Gastschulantrag beizulegen)
- Sie sind als Elternpaar/Alleinerziehende(r) berufstätig und deshalb verhindert, das Kind außerhalb der Unterrichtszeit selbst zu betreuen. Das Kind soll daher im Gastschulsprengel betreut werden (Arbeitsbestätigung des/der Erziehungsberechtigten, bei dem das Kind lebt und eine unterschriebene Bestätigung der Betreuungsperson, mit Angabe der Adresse der Betreuungsperson, ist dem Gastschulantrag beizulegen)
- Das Kind soll im Gastschulsprengel einen Hort besuchen, da der Hort an der Sprengelschule nicht mehr aufnahmefähig ist (die Zusage des gewünschten Gastschulhorts ist dem Gastschulantrag beizulegen)
- Das Kind soll im Gastschulsprengel die Mittagsbetreuung besuchen, da die Mittagsbetreuung an der Sprengelschule nicht mehr aufnahmefähig ist (Absage der Mittagsbetreuung der Sprengelschule und Zusage der Mittagsbetreuung der gewünschten Gastschule ist dem Gastschulantrag beizulegen)
- Das Kind soll im Gastschulsprengel ein Tagesheim besuchen (Zusage des Tagesheims der gewünschten Gastschule ist dem Gastschulantrag beizulegen)
- Die/der Schwester/Bruder besucht bereits dieselbe Grundschule als Gastschule
Die angegebene Begründung muss mit den im Antragsformular aufgeführten Nachweisen belegt werden.
Folgende Kriterien können z. B. nicht als zwingende, persönliche Gründe anerkannt werden:
- Das Kind hat einen Kindergarten besucht, der im Bereich der Gastschule liegt
- Freunde und Spielkameraden des Kindes besuchen die Gastschule
- Ein längerer Schulweg, wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen, da alle Kinder, die am Rande eines Schulsprengels wohnen, einen etwas weiteren Schulweg als andere Mitschüler haben
- Schulwegbegleitung, wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen
- Das Kind hat an der Gastschule einen „Vorkurs Deutsch“ besucht