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Wichtige Änderungen bei Passbildern für Reisepässe und Personalausweise

Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue bundesweite Vorgaben für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen. Besonders wichtig: Passbilder müssen künftig digital vorliegen!

✅Papierbasierte Passbilder sind ab dem 01.05.2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem  Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege (Cloud) zum Bürgeramt übermittelt werden.
Sie erhalten vom Fotostudio einen Data-Matrix-Code (ähnlich QR-Code), mit dessen Hilfe die Behörde das Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann.

✅Die Aufnahme von Lichtbildern direkt im Bürgerbüro ist in der Vorbereitung. Die Bundesdruckerei liefert die hierzu erforderliche technische Ausstattung so bald wie möglich aus.

Infos hierzu folgen, wenn die Installation erfolgt ist.

📌Die PIN-Briefe für die Online-Ausweisfunktion werden nicht mehr von der Bundesdruckerei verschickt, sondern im Bürgerbüro ausgegeben

 

Informationen zur Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen, insbesondere zum digitalen Lichtbild, finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums finden Sie unter weitere Informationen:

 

Für Rückfragen steht das Bürgerbüro unter Tel. 08138/9325-0 zur Verfügung.

 

 

 

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