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Am 08. März 2026 findet die Kommunalwahl statt

Information

Sie ziehen nach dem 25.01.2026 nach Schwabhausen?

Dann sind Sie dort wahlberechtigt, wo Sie am 25.01.2026 Ihren Hauptwohnsitz hatten.

Unsere Empfehlung:
Fordern Sie schriftlich oder elektronisch Briefwahlunterlagen bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde an!

Bekanntmachungen

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