Wappen der Gemeinde Schwabhausen Gemeinde Schwabhausen
Suche schließen

Neuer Fahrradschutzstreifen in Schwabhausen

Richtung Oberroth nach Stetten

 

Seit dem 19.06.2024 befindet sich ein Fahrradschutzstreifen auf der Ortdurchfahrt ST2047 in Schwabhausen. Dieser wurde auf der südlichen Fahrbahnseite markiert.

Bisher war das Fahrradfahren in Schwabhausen nur auf dem nördlichen Gehweg mit „Fahrrad frei“ in beide Richtungen zulässig.

 

Dies hat sich nun dahingehend geändert, dass Fahrradfahrer in

Fahrtrichtung von Oberroth Richtung Stetten den Radschutzstreifen benutzen.

 

Für Radfahrer in die Gegenrichtung

(Stetten nach Oberroth) bleibt weiterhin die Benutzung des nördlichen Gehweges mit „Fahrrad frei“ unverändert.

 

Richtung Stetten nach Oberroth

Bitte beachten Sie bei der Benutzung folgende Punkte:

  • Auf der Straße gilt für Radfahrer ebenfalls das Rechtsfahrgebot.
    Daher ist das Befahren des Fahrradschutzstreifens entgegen der Fahrtrichtung verboten!
  • Der Radschutzstreifen ist von Radfahrern zu benutzen. Andere Fahrzeuge dürfen hier weder halten noch parken.
  • Kinder bis zum Alter von acht Jahren fahren auf dem Gehweg. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen von ihnen nicht benutzt
  • Ein Radschutzstreifen (gestrichelte Linie) wie in Schwabhausen darf von einem Autofahrer überfahren werden, um zum Beispiel dem Gegenverkehr auszuweichen. Dabei darf der Radverkehr allerdings nicht gefährdet werden.
© Fahrradsch­utzstreife­n.jpg
© Fahrradweg.jpg
Nach oben scrollen