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Einführung des Wassercents in Bayern

Ab dem 1. Juli 2026 wird in Bayern erstmals der Wassercent erhoben. Ziel ist ein sparsamer Umgang mit der Ressource Wasser. Die Einnahmen werden für Wasserschutz und nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet.

Zahlungspflichtig sind alle Nutzer, die Grundwasser direkt aus eigenen Brunnen entnehmen, z. B. Wasserversorger, Unternehmen und private Entnehmer.

Das Entgelt beträgt 10 Cent pro Kubikmeter Grundwasser.

Haushalte, die ihr Wasser über die öffentliche Wasserversorgung beziehen, gelten nicht als direkte Entnehmer. Sie werden gegebenenfalls über die Wasserversorger an den Kosten beteiligt.

Im Versorgungsgebiet der Gemeinde Schwabhausen (Lindach, Kappelhof, Oberroth, Armetshofen, Rothhof, Schwabhausen, Stetten, Rumeltshausen) wird der Wassercent in der Neukalkulation der Wassergebühr zum 01.01.2028 berücksichtigt.

Für die übrigen Ortsteile erfolgt die Berücksichtigung des Wassercents nach Entscheidung des jeweils zuständigen Wasserversorgers.

Weiterführende Informationen zum Thema Wassercent finden Sie hier:
Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm

 

 

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