Abwassergebühren für die Jahre 2026 bis 2029 neu kalkuliert
Die Abwasserbeseitigung ist eine sogenannte „kostenrechnende Einrichtung“ der Gemeinde. Zu dieser Einrichtung gehören u. a. die Kanäle und Abwasserleitungen, Regenrückhaltebecken, die Pumpstationen sowie die Kläranlage in Arnbach. Die bisherigen Gebühren waren für den Zeitraum von 2022 bis 2025 kalkuliert. Spätestens alle vier Jahre muss eine Überprüfung der Gebühren erfolgen. Dies wurde mit einer Neukalkulation berücksichtigt und die Gebühren für den Zeitraum von 2026 bis 2029 neu berechnet. Damit ist ein nahtloser Übergang vom Vorgängerkalkulationszeitraum möglich.
Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) hat die Gemeinde ein sog. Kostendeckungsgebot zu erfüllen, d. h. sie muss von den Benutzern der Einrichtung kostendeckende Abgaben erheben. Zu den umlagefähigen Kosten gehören neben laufenden Beträgen für den Betrieb wie z. B. Personal, Strom und Reparaturen auch die Kapitalkosten (kalk. Abschreibung und Verzinsung) Dabei wird das eingesetzte Kapital über die Laufzeit der Anlagen linear abgeschrieben und verzinst. Für den neuen Kalkulationszeitraum wird im Bereich des Schmutzwassers mit Gesamtkosten in Höhe von 3.597.770 € bei insgesamt 1.063.000 m³ gerechnet. Beim Niederschlagswasser fallen an Kosten voraussichtlich 1.338.865 € an, die sich auf 1.020.000 m² verteilen. Dadurch ergeben sich folgende neue Gebührensätze:
Die bisherigen Gebührensätze beliefen sich im Bereich des Niederschlagswassers je Quadratmeter versiegelter Fläche auf 1,34 € und beim Schmutzwasser auf 2,95 € pro Kubikmeter Abwasser.
Die Erhöhung der Schmutzwassergebühr ist überwiegend in den anstehenden Unterhaltungsmaßnahmen der Abwasserkanäle begründet. Aufgrund des Alters der Leitungen besteht ein nicht unerheblicher Sanierungsbedarf. Hinzu kommt, dass die Bürgerinnen und Bürger immer sparsamer mit dem Wasser umgehen und dadurch der Frischwasserverbrauch sinkt. Dies hat zur Folge, dass die entstehenden Kosten auf weniger Einheiten aufgeteilt werden, was eine Gebührensteigerung bedeutet. Mit dem Abrechnungsbescheid der Abwassergebühren 2025 im Frühjahr 2026 erhalten die Nutzer auf Seite 2 des Bescheids auch die Vorauszahlung für 2026 mitgeteilt. Die Vorauszahlung 2026 berechnet sich bereits nach der neuen Gebühr.
Wir hoffen, mit dieser Information einen Beitrag zur Transparenz der Gebühren im Abwasserbereich leisten zu können. Für Rückfragen zur Gebührenabrechnung stehen Frau Schnitzke (08138/9325-24) und für die Flächenversiegelung Frau Blank (08138/9325-39) gerne zur Verfügung.