Ausweise / Pässe
Bitte denken Sie vor Reiseantritt rechtzeitig an die Beantragung neuer Ausweisdokumente.
Personalausweis
Antragstellung nur persönlich mit folgenden Unterlagen:
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- das bisherige Ausweisdokument
- bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Zustimmungserklärung des nicht mitkommenden Elternteils
- gemeinsame Sorgerechtserklärung bei nicht verheirateten Eltern
- wenn es der erste Personalausweis bei der Gemeinde Schwabhausen ist, dann aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde)
Wenn Sie nicht persönlich zur Abholung Ihres Ausweises erscheinen können, kann dies auch eine andere Person für Sie übernehmen. Hierzu benötigt es die Vollmacht zur Abholung des Personalausweises, die am Seitenende verlinkt ist.
Gebühren
Nach § 28 Personalausweisgesetz ist der Ausweis ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist (kein aktuelles Foto).
Nähere Informationen zur Online-Ausweisfunktion erhalten Sie über unten genannten Link zum Personalausweisportal.
Reisepass
Antragstellung nur persönlich mit folgenden Unterlagen:
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- das bisherige Passdokument
- bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Zustimmungserklärung des nicht mitkommenden Elternteils
- gemeinsame Sorgerechtserklärung bei nicht verheirateten Eltern
- wenn es der erste Reisepass bei der Gemeinde Schwabhausen ist, dann aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde)
Wenn Sie nicht persönlich zur Abholung Ihres Reisepasses erscheinen können, kann dies auch eine andere Person für Sie übernehmen. Hierzu benötigt es die Vollmacht zur Abholung des Reisepass, die am Seitenende verlinkt ist.
Gebühren