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Ausweise / Pässe

Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einen Termin im Bürgerbüro.

Bitte denken Sie vor Reiseantritt rechtzeitig an die Beantragung neuer Ausweisdokumente.

Zur Vermeidung von Wartezeiten und für einen geregelten Ablauf bitten wir Sie, Ihren Termin im Bürgerbüro telefonisch (Tel: 08138 9325- 0/ -20/ -21) oder per Mail unter gemeinde@schwabhausen.de zu vereinbaren.

Sie können das Bürgerbüro natürlich auch ohne Termin aufsuchen, müssen dann aber ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen, da gebuchte Termine immer vorrangig bearbeitet werden. Bei starkem Besucheraufkommen kann es passieren, dass wir Ihr Anliegen erst an einem anderen Tag bearbeiten können.

Wir danken für Ihr Verständnis,

Ihr Team vom Einwohnermeldeamt

Fototerminal im Bürgerbüro: Neuerung im Pass- und Ausweiswesen

Wer seit 1. Mai 2025 einen Personalausweis oder Reisepass beantragen will, benötigt ein digitales zertifiziertes Passfoto.
Ab sofort steht im Bürgerbüro der Gemeinde Schwabhausen den Bürgerinnen und Bürgern ein Fototerminal zur Verfügung.
Damit kann, bei Beantragung eines Passes oder Ausweises, direkt im Bürgerbüro, ein digitales Lichtbild aufgenommen werden.Durch die neue gesetzliche Regelung soll eine Manipulation verhindert werden.
Die Gebühr für das Foto, das dann für das entsprechende Pass- oder Ausweisdokument verwendet wird, beträgt 6 €.

Bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses kann Direktversand beantragt werden. Der fertige Ausweis/Pass muss nicht mehr im Bürgerbüro abgeholt werden, sondern kann direkt von der Bundesdruckerei per Post an den Antragsteller verschickt werden. Die Übergabe vom Briefträger an den Antragsteller hat nach telefonischer Terminvereinbarung persönlich und mit Unterschrift zu erfolgen. Der Direktversand kostet 15 €. Die Gebühr ist bei Antragstellung im Bürgerbüro zu entrichten.

Kinder unter sechs Jahren sollten grundsätzlich in Fotostudios und Drogeriemärkten fotografiert werden.

Alternativ können Bürger ein digitales Lichtbild, von zertifizierten Fotostudios und Drogeriemärkten erstellen lassen. Über einen QR-Code werden die Bilder an die jeweilige Behörde übermittelt.

Analoge, ausgedruckte Lichtbilder, können ab sofort nicht mehr verwendet werden.

Personalausweis

Antragstellung nur persönlich mit folgenden Unterlagen:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • das bisherige Ausweisdokument
  • bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Zustimmungserklärung des nicht mitkommenden Elternteils
  • gemeinsame Sorgerechtserklärung bei nicht verheirateten Eltern
  • wenn es der erste Personalausweis bei der Gemeinde Schwabhausen ist, dann aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde)

Wenn Sie nicht persönlich zur Abholung Ihres Ausweises erscheinen können, kann dies auch eine andere Person für Sie übernehmen. Hierzu benötigen Sie eine Vollmacht zur Abholung des Personalausweises, die am Seitenende verlinkt ist.

Gebühren

Unter 24 Jahre (6 Jahre gültig)
22,80 Euro
Ab 24 Jahre (10 Jahre gültig)
37,00 Euro
Vorl. Personalausweis (3 Monate gültig)
10,00 Euro

Nach § 28 Personalausweisgesetz ist der Ausweis ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist (kein aktuelles Foto).

Nähere Informationen zur Online-Ausweisfunktion erhalten Sie über unten genannten Link zum Personalausweisportal.

Statusabfrage Ausweis siehe Weitere Informationen am Seitenrand

Reisepass

Antragstellung nur persönlich mit folgenden Unterlagen:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • das bisherige Passdokument
  • bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Zustimmungserklärung des nicht mitkommenden Elternteils
  • gemeinsame Sorgerechtserklärung bei nicht verheirateten Eltern
  • wenn es der erste Reisepass bei der Gemeinde Schwabhausen ist, dann aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde)

Wenn Sie nicht persönlich zur Abholung Ihres Reisepasses erscheinen können, kann dies auch eine andere Person für Sie übernehmen. Hierzu benötigen Sie eine Vollmacht zur Abholung des Reisepass, die am Seitenende verlinkt ist.

Gebühren

Unter 24 Jahre (6 Jahre gültig)
37,50 Euro
Ab 24 Jahre (10 Jahre gültig)
70,00 Euro

 

Statusabfrage Ausweis siehe Weitere Informationen am Seitenrand

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