Wasser/Abwasser
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um die Themen Wasserversorgung und Abwasser sowie die Notrufnummern bei Wasserrohrbrüchen.
Wasserversorger im Gemeindebereich Schwabhausen
direkt von Oberbacherngruppe: Ortsteil Grub
Wasser-/Abwassergebühren
Ihr Ansprechpartner für die Abrechnung ist
Frau Veronika Schnitzke
Finanzverwaltung
Tel 08138/9325-24
Fax 08138/93254-24
veronika.schnitzke@schwabhausen.de
Wasserrohrbruch Notruf
Wasserversorgungsprobleme in
- Schwabhausen, Oberroth, Stetten, Rumeltshausen (Gemeinde Schwabhausen)
Handy: 0157/87834643 - Arnbach, Puchschlagen, Machtenstein (Wasserzweckverband Sulzemoos Arnbach)
Handy: 0175/6370865 - Unterhandenzhofen (Zweckverband zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe)
Telefon: 08136/80940
Sanierung Wasserleitungsnetz
Die Gemeinde Schwabhausen betreibt in ihrem Versorgungsgebiet das öffentliche Wasserleitungsnetz. Viele Leitungen sind bereits 60 / 70 Jahre alt und dem heutigen Stand der Technik nicht mehr entsprechend. Aus diesem Grund wurde 2017 ein Generalsanierungskonzept erstellt, das die erforderlichen Sanierungen für die nächsten 10-15 Jahre in Prioritäten aufzeigen soll.
Durch die Sanierungsmaßnahmen wird folgendes erreicht:
Versorgungssicherheit wird gewährleistet:
- Alte, brüchige Asbestzementleitungen werden durch neue, langlebige, z.B. Gussleitungen ersetzt.
- In den neuen Leitungsabschnitten werden zusätzliche Hauptschieber verbaut, um bei einem Wasserrohrbruch kleinere Bereiche absperren zu können. Somit sind bei einem Rohrbruch weniger Haushalte von einem Wasserausfall betroffen.
Löschwasserversorgung wird sichergestellt:
- Die Löschwasserversorgung wird durch Leitungen mit größerem Durchmesser, neuen Ringschlussleitungen und dem Ausbau des Hydranten-Netzes verbessert. Bei den Sanierungsmaßnahmen sollen zu den Unterflurhydranten künftig mehrere Oberflurhydranten eingeplant werden.
Allgemeine Verbesserungen:
- Derzeit noch im Privatgrund verlaufende Hauptleitungen sollen in den öffentlichen Grund verlegt werden.
- Zur besseren Überwachung des Wasserverbrauchs in Bezug auf Wasserrohrbrüche, Wasserdiebstahl und allgemeiner Tag- und Nachtverbrauch soll der Einbau elektronischer Datenübertragungen erfolgen.
Trinkwasseruntersuchung
Das Wasser entspricht in den untersuchten Parametern den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Da das Trinkwasser aus einem Hochbehälter für das gesamte Verbandsgebiet entnommen wird, gelten die Ergebnisse der Untersuchung für das gesamte Versorgungsgebiet des Zweckverbandes.
Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Sulzemoos-Arnbach
(Arnbach, Puchschlagen, Machtenstein)
Härtegrad: 12,0 Wasserhärte: 2 (mittel), Nitratgehalt: 1,9 mg/l
Zweckverband der Wasserversorgung Gruppe Oberbachern
(Schwabhausen, Oberroth, Stetten, Rumeltshausen)
Härtegrad: 13,0 Wasserhärte: 2 (mittel), Nitratgehalt: 0,0 mg/l
Zweckverband zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe
(Unterhandenzhofen)
Härtegrad: 13,0 Wasserhärte: 2 (mittel), Nitratgehalt: 1,68 mg/l
Auskunft über die genauen Untersuchungsergebnisse gibt Ihnen das Bauamt Schwabhausen.
Ihr Ansprechpartner ist
Frau Sabrina Loibl
Bauverwaltung
Tel 08138/9325-13
Fax 08138/93254-13
sabrina.loibl@schwabhausen.de
Niederschlagswasser
Um eine gerechtere Verteilung der Abwassergebühren zu erreichen, wird in der Gemeinde Schwabhausen eine Gebühr für Abwasser und Niederschlagswasser erhoben.
Die Niederschlagswassergebühr (NWG) bemisst sich nach den bebauten und befestigten Flächen des Grundstücks, von denen aus Niederschlagswasser (NW) in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird.
Bebaute Flächen sind Gebäude und Überdachungen.
Befestigte Flächen sind alle veränderten Bodenflächen, die versiegelt sind (z.B. Pflaster, Kies).
Wird NW von bebauten oder befestigten Flächen in Zisternen, Sickerschächte oder Rigolen gesammelt, fallen für diese Flächen keine NWG an, wenn kein Überlauf zum Kanal besteht.
Besteht ein Überlauf von der Sammelvorrichtung an die öffentliche Entwässerung, werden pro m³ Stauraum 25 m² Grundstücksfläche von der Berechnung der NWG zugrunde liegenden Fläche abgezogen. Die Mindestgröße für diese Regenwasserspeicheranlagen beträgt 2 m³.
Die Erfassung der Flächen erfolgt durch die Gemeinde Schwabhausen, sollten sich Änderungen an den Flächen ergeben, sind diese dem Bauamt Schwabhausen zu melden.
Ihr Ansprechpartner ist
Frau
Annalena Blank
Bauverwaltung
Tel 08138/9325-39
Fax 08138/93254-39
Unerlaubte Wasserentnahme aus Hydranten
Nicht gemeldete Wasserentnahmen aus Hydranten sind kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl.
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass es sich bei einer Wasserentnahme aus Hydranten ohne vorherige Genehmigung durch den Wasserversorger um Wasserdiebstahl, und somit eine Straftat handelt.
Die Ober- und Unterflurhydranten dienen in erster Linie den Feuerwehren zur Brandbekämpfung. Andere Nutzungen, wie z.B. das Füllen von Pools sind ausgeschlossen.
Pools befinden sich in aller Regel neben Wohngebäuden, und können somit über die Hausinstallation mit Gartenschläuchen langsam befüllt werden. Das langsame Befüllen schont das Hauptleitungsnetz, auch aus Sicherheitsgründen ist hierfür keine Wasserentnahme aus Hydranten notwendig.
Die Feuerwehr darf für die Brandbekämpfung Löschwasser aus Hydranten entnehmen.
Einführung des Wassercents in Bayern
Ab dem 1. Juli 2026 wird in Bayern erstmals der Wassercent erhoben. Ziel ist ein sparsamer Umgang mit der Ressource Wasser. Die Einnahmen werden für Wasserschutz und nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet.
Zahlungspflichtig sind alle Nutzer, die Grundwasser direkt aus eigenen Brunnen entnehmen, z. B. Wasserversorger, Unternehmen und private Entnehmer.
Das Entgelt beträgt 10 Cent pro Kubikmeter Grundwasser.
Haushalte, die ihr Wasser über die öffentliche Wasserversorgung beziehen, gelten nicht als direkte Entnehmer. Sie werden gegebenenfalls über die Wasserversorger an den Kosten beteiligt.
Im Versorgungsgebiet der Gemeinde Schwabhausen (Lindach, Kappelhof, Oberroth, Armetshofen, Rothhof, Schwabhausen, Stetten, Rumeltshausen) wird der Wassercent in der Neukalkulation der Wassergebühr zum 01.01.2028 berücksichtigt.
Für die übrigen Ortsteile erfolgt die Berücksichtigung des Wassercents nach Entscheidung des jeweils zuständigen Wasserversorgers.
Weiterführende Informationen zum Thema Wassercent finden Sie hier:
Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm

