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Bürgerstiftung Schwabhausen

Vermögen stiften bedeutet Zukunft gestalten!
Der Stiftungsrat der Bürgerstiftung Schwabhausen entscheidet einmal im Jahr über die eingegangen Anträge zur Förderung durch die Bürgerstiftung.

Grußwort des Bürgermeisters

Logo Bürgerstiftung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Damen und Herren,

schon immer identifizieren sich die Bürgerinnen und Bürger sehr stark mit ihrer Heimatgemeinde. Der Zusammenhalt in der Bevölkerung und das ehrenamtliche Engagement haben seit jeher einen sehr hohen Stellenwert. „Einen Vorteil im Leben hat, wer da anpackt wo die anderen erst einmal reden!“ Dieses Zitat trifft für das Bürgerinteresse in der Gemeinde Schwabhausen an den Mitmenschen voll zu und es wird bei uns in der Bevölkerung seit Jahrzehnten aktiv gelebt.

Eine lebens- und liebenswerte Gemeinde können wir auch in Zukunft nur gemeinsam gestalten. Die Gemeinde Schwabhausen und die Sparkasse Dachau haben mit ihren Zuwendungen von jeweils 50.000 Euro den finanziellen Grundstein der Bürgerstiftung Schwabhausen gelegt. Die Bürgerstiftung kann gezielt und nachhaltig gemeinnützige sowie soziale Projekte vor Ort unterstützen.

Auch Sie können Stifterin oder Stifter werden, hierzu ist kein großes Vermögen nötig. Setzen Sie den nächsten Stein und bauen auch Sie aktiv mit an der Zukunft unserer schönen und intakten Gemeinde Schwabhausen. Wer stiftet, denkt voraus. Wer stiftet, handelt zukunftsorientiert für die nachfolgenden Generationen. Wer stiftet, engagiert sich für „seine“ Gemeinde und „seine“ Mitbürgerinnen und Mitbürger. Gestalten Sie mit Ihrer Zustiftung die Zukunft der Gemeinde Schwabhausen.

In herzlicher Verbundenheit

Ihr
Wolfgang Hörl
Erster Bürgermeister

Stiftungsratmitglieder

Susann Hartmann-Zecha, Schwabhausen
Walter Rohrer, Schwabbhausen
Edeltraud Lachner, Arnbach
Simon Kellerer, Oberroth
Brigitte Reischl, Stetten
Franz Strasser, Puchschlagen

 

Sparkasse Dachau
Geschäftsstelle Schwabhausen

Markus Schuster

Tel 08131/732286
markus.schuster@sparkasse-dachau.de

Änderung Jahressteuergesetz 2020

Information über Änderungen im Gemeinnützigkeitskreis- und Spendensteuerrecht
Am 28.12.2020 wurde das Jahressteuergesetz 2020 verkündet, das eine Erleichterung bei der Geltendmachung von Spenden beinhaltet. Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis wurde von bisher 200 Euro auf 300 Euro angehoben. Daher wird der Treuhänder der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau“, die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, künftig erst ab einem Zuwendungsbetrag größer 300 Euro eine förmliche Zuwendungsbescheinigung ausstellen. Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung Ihren Namen und Adresse an. Eine Recherche nach Ihrer Anschrift ist leider nach datenschutzrechtlichen Gründen untersagt.

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Spenden
Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.Zustiftungen zu Lebzeiten: Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Zusätzlich können Sie als Stifter/Stifterin weitere Beträge in Höhe von 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.

Letztwillige Verfügung
Sie können Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung Schwabhausen in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Ein Stiftungsbeirat wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Zustiftung durch Erben
Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall führt zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer.

Bankverbindung der Bürgerstiftung Schwabhausen

IBAN
DE44 7005 1540 0281 0453 85
BIC 
BYLADEM1DAH
Verwendungszweck
Bürgerstiftung Schwabhausen

(bitte ab 200 Euro angeben, ob Spende oder Zustiftung)

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