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Bauvorhaben

Planung Hausbau

Amtliche Lagepläne

Die Gemeinde Schwabhausen ist seit dem 1. Januar 2008 berechtigt amtliche Lagepläne auszustellen. Die Kosten betragen wie im Vermessungsamt 36,00 Euro. Zur Beantragung eines amtlichen Lageplanes benötigen wir den vollständigen Namen und die Postanschrift des Antragstellers, sowie die Flurnummer bzw. Anschrift des betreffenden Grundstückes.

Bauberatung / Bausprechtage

Für eine Bauberatung mit dem Bauamt der Gemeinde Schwabhausen bitten wir Sie künftig um eine Terminvereinbarung.

Des Weiteren finden ca. alle 6 – 8 Wochen Bausprechtage im Rathaus statt. Dabei können Bauangelegenheiten mit Vertretern des Bauamtes des Landratsamtes Dachau und der Gemeinde besprochen und gleichzeitig Ortsbesichtigungen vorgenommen werden. Auch hierzu ist eine Terminvereinbarung über das Schwabhauser Bauamt erforderlich.

Termine für den Bausprechtag vereinbaren Sie bitte mit dem Gemeindebauamt unter Tel.: 08138/ 93 25-13.

Nächster Bausprechtag des Kreisbauamtes in der Gemeinde Schwabhausen:

Mittwoch, 03. Dezember 2025
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Schwabhausen,
Münchener Straße 12, Sitzungssaal 2. OG.

Dabei können Bauangelegenheiten mit Vertretern des Bauamtes des Landratsamtes Dachau und der Gemeinde besprochen und gleichzeitig Ortsbesichtigungen vorgenommen werden.

 

Gleichzeitig wird gebeten, die Parteiverkehrszeiten des Kreisbauamtes zu beachten:
Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 14 Uhr bis 18 Uhr

Um eine Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens zu erreichen, sind die Zimmer der Teamsachbearbeiter außerhalb dieser Zeiten geschlossen.

Kreisbauamt Landratsamt Dachau
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221 Dachau

Tel 08131/74-333
bauamt@lra-dah.bayern.de

Baugrundstücke

Die Gemeinde Schwabhausen bietet derzeit keine Grundstücke im freien Verkauf oder im Einheimischenmodell an. Daher gibt es auch keine Vormerklisten etc.

Bauantragsstellung im Landkreis Dachau

Ab dem 01.07.2023 müssen alle Anträge (Bauanträge, Tekturen und Vorbescheide) im Landratsamt Dachau eingereicht werden und nicht mehr wie bisher in der jeweiligen Gemeinde. Dies gilt für die digitale Antragsstellung sowie für die bisherigen Papieranträge (2-fache Ausfertigung).
Über das Bayernportal können Anträge digital an das Bauamt im Landratsamt übermitteln werden. Alle Informationen zum neuen Verfahren sind auf der Internetseite des Landartsamtes Dachau zu finden.

Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform (2-fach) und Isolierte Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen werden weiterhin in der Gemeinde Schwabhausen eingereicht

Digitale Antragstellung für Planzeichner

Ab dem 01.07.2023 ist eine digitale Antragsstellung über das Bayernportal möglich.
Der Entwurfsverfasser benötigt für die Authentifizierung (Überprüfung der Identität) eine BayernID bzw. ein ELSTER-Unternehmenskonto.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

 

Grundstücksentwässerungsanlagen

Für jedes Bauvorhaben ist ein Entwässerungsplan bei der Gemeinde in zweifacher Ausführung einzureichen. Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab 1:1000
  • Grundriss- bzw. Flächenplan, aus dem der Verlauf der Leitungen hervorgeht

Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände bezogen auf Normal-Null. Insbesondere sollen die Gelände- und Kanalsohlhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, dargestellt werden.

Die Gemeindeverwaltung prüft die geplante Grundstücksentwässerung und erteilt eine schriftliche Zustimmung. Erst nach Erhalt der Zustimmung kann mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage begonnen werden.

Die Grundstücksentwässerungsanlage muss entsprechend den Plänen hergestellt werden. Hierüber ist der Gemeinde ein Nachweis vorzulegen, sowie ein Protokoll über die Dichtheitsprüfung.

Ihr Ansprech­partner ist

Frau Daniela Schneider
Bauverwaltung
Tel 08138/9325-31
Fax 08138/93254-31
daniela.schneider@schwabhausen.de

Herstellungsbeiträge für Entwässerungsanlagen und Wasserversorgungsanlagen

Die Entwässerungsanlage sowie die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Schwabhausen finanziert sich aus Gebühren und Beiträgen.
Sollte ein Gebäude errichtet oder erweitert werden, werden Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsanlage und die Wasserversorgungsanlage fällig.

Die Höhe des zu zahlenden Betrags errechnet sich aus der Grundstücksfläche und der Geschossfläche. Diese werden mit den Beitragssätzen aus der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung multipliziert und ergeben zusammen den Endbetrag.

Die aktuellen Beitragssätze:

Wasserversorgung
a) pro m² Grundstücksfläche 0,75 Euro
b) pro m² Geschossfläche 6,43 Euro

Entwässerungsanlage
a) pro m² Grundstücksfläche 2,28 Euro
b) pro m² Geschossfläche 12,74 Euro

Der abgestufte Beitrag in Fällen, in denen eine Nacherhebung für zusätzliche Grundstücks- oder Geschossflächen erfolgt, beträgt:

Entwässerungsanlage
a) pro m² Grundstücksfläche 1,66 Euro
b) pro m² Geschossfläche 10,84 Euro

In Nacherhebungsfällen einer nachträglichen Bebauung beträgt der Beitrag:

Entwässerungsanlage
a) pro m² Grundstücksfläche 0,62 Euro
b) pro m² Geschossfläche 1,90 Euro

Bitte beachten Sie, dass die Bescheide für Herstellungsbeiträge oft erst einige Zeit nach Fertigstellung Ihrer Maßnahme ergehen.

Ihr Ansprech­partner ist

Frau Daniela Schneider
Bauverwaltung
Tel 08138/9325-31
Fax 08138/93254-31
daniela.schneider@schwabhausen.de

Hausnummern

Seit 1952 (zuletzt geändert am 23.09.2025) gibt es die Satzung über Hausnummerierung in der Gemeinde Schwabhausen. Diese Satzung legt fest, dass alle Gebäudegrundstücke in der Regel ein Hausnummer erhalten.
Die Gemeinde Schwabhausen bestimmt die Hausnummer. Die Schilder werden vom Eigentümer des Gebäudes innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung auf seine Kosten beschafft. Die Bauherren sind dazu verpflichtet, diese Schilder gut sichtbar (in der Regel an die Straßenseite) anzubringen.

Damit Ihre Hausnummer jederzeit gut erkennbar ist, empfiehlt die Gemeinde, ein Schild zu wählen, dessen Ziffern ausreichend groß und in einer klaren, leicht lesbaren Schrift ausgeführt sind. Ihr Hausnummernschild sollte, zu einer guten Lesbarkeit, eine Mindestgröße von 165×200 mm besitzen. Achten Sie bitte darauf, dass ein deutlicher Farbkontrast zwischen Zahlen und Hintergrund besteht, damit die Hausnummer auch aus größerer Entfernung eindeutig zu erkennen ist.

Besonders wichtig ist zudem, dass die Hausnummer bei Dunkelheit oder schlechten Wetterverhältnissen sichtbar bleibt – entweder durch eine eigene Beleuchtung oder durch reflektierende Materialien. Verwenden Sie bitte ein witterungsbeständiges, robustes Material sodass das Schild dauerhaft lesbar bleibt und nicht durch Sonne, Regen oder Frost beschädigt wird.

Planung Hausbau
© Planung Hausbau anncapictures auf Pixabay
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