Eheschließung
Anmeldung zur Eheschließung
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen sie persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit). Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.
Eheschließung in Schwabhausen
Trauungen werden grundsätzlich von einem der Standesbeamten, während unserer allgemeinen Öffnungszeiten, im Trauungszimmer im Rathaus Schwabhausen vorgenommen.
Für Brautpaare mit Wohnsitz in Schwabhausen oder Erdweg stehen an folgenden Samstagen Termine zur Eheschließung zwischen 10 und 14 Uhr (gegen eine Zusatzgebühr) zur Verfügung:
Für eine Trauung im Sitzungssaal des Rathauses fallen zusätzliche Gebühren an.
Eheschließung in Erdweg
Für Erdweger Bürger besteht die Möglichkeit, sich im Trauungszimmer des Erdweger Rathauses oder im Tafernsaal im Wirtshaus am Erdweg trauen zu lassen. Die Eheschließung wird vom Ersten Bürgermeister der Gemeinde Erdweg, nach individueller Terminabsprache, vorgenommen. Für eine Trauung im Tafernsaal im Wirtshaus am Erdweg fallen zusätzliche Gebühren an.
Bitte beachten Sie, dass im Gastronomiebereich (Eingangsbereich und Wirtsgarten) beim „Wirtshaus am Erdweg“ keine eigenen Stehtische für einen Sektempfang aufgebaut werden können. Nutzen Sie bitte ggf. die Fläche am Maibaum.


