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Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt.

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit wird von der Gemeinde Schwabhausen eine Vorschlagsliste erarbeitet, aus der durch einen unabhängigen Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Dachau eine Auswahl erfolgen wird. Für die kommende Amtsperiode sind von der Gemeinde Schwabhausen 34 Personen vorzuschlagen.

Sollten Sie bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie nicht gewählt worden sind. Denn die Gemeindeverwaltung hat die doppelte Anzahl der erforderlichen Kandidaten vorzuschlagen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden, die das 25. aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte schriftlich mit beigefügtem Formular!

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